Professionelle Lichtplanung und elektrotechnische Planungsleistungen
aus Ingenieurshand – herstellerneutral, normgerecht nach DIN EN 12464
& 13201, BIM-ready. Für Architekten, Kommunen und Bauträger.
DIN EN 12464AllgemeinbeleuchtungSicherheitsbeleuchtungDIN EN 1838DIALux evoPV-Sol PremiumSimaris DesignBIM-readyHerstellerneutralASR A3.4Enscape RenderingHOAI LP 1–9DIN EN 12464AllgemeinbeleuchtungSicherheitsbeleuchtungDIN EN 1838DIALux evoPV-Sol PremiumSimaris DesignBIM-readyHerstellerneutralASR A3.4Enscape RenderingHOAI LP 1–9GEG § 71aBACS-Klasse BEnergiemonitoringGEIG LadeinfrastrukturKfW 293/294GEG § 71aBACS-Klasse BEnergiemonitoringGEIG LadeinfrastrukturKfW 293/294
10+
Jahre Erfahrung
Über mich
Ingenieur. Lichtplaner. Ihr Partner.
Als studierter Elektroingenieur (FH Düsseldorf) mit dem
Schwerpunkt elektrische Energietechnik betreibe ich Lichtplanung nicht
als Nebenfach – sondern als präzise Ingenieursleistung. Seit fast
10 Jahren widme ich mich der spezialisierten Projektierung
von Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.
Mein Ansatz unterscheidet sich bewusst vom reinen Leuchtenhandel: Ich
verkaufe keine Produkte – sondern eine Lösung. Meine
Planung ist herstellerunabhängig und basiert strikt auf den geltenden
Normen (DIN/EN). So erhalten Sie Planungssicherheit, die jeder Prüfung
standhält.
Als Elektroingenieur biete ich das vollständige Spektrum elektrotechnischer
Planungsleistungen – mit klarem Schwerpunkt auf normgerechter Lichtplanung
nach allen relevanten DIN/EN-Normen.
01
Allgemeinbeleuchtung
Präzise Lichtberechnung nach DIN EN 12464-1 & -2 für
Arbeitsstätten, Schulen, Kitas, Büros, öffentliche Gebäude und Außenanlagen.
Ich liefere den schriftlichen Nachweis für Beleuchtungsstärke,
Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung – lange bevor die erste Leuchte
montiert wird.
Fotorealistische 3D-Renderings mit Enscape zeigen Ihnen
bereits in der Planungsphase, wie Ihre Räume wirken werden.
SchwerpunktDIN EN 12464DIALux evo3D-RenderingHOAI LP 1–9
02
Sicherheitsbeleuchtung
Normgerechte Planung von Not- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach
DIN EN 1838,
DIN VDE 0108-100 und ASR A3.4. Für Flucht- und Rettungswege,
Sicherheitszonen und Bereitschaftsbeleuchtung.
DIN EN 1838ASR A3.4DIN EN 50172EEG / ZBA
Weitere Leistungen
Starkstrom & Energietechnik
Vollständige elektrotechnische Planung
Mittelspannungsanlagen (SF6-frei, DIN VDE 0101)
Niederspannungsschaltanlagen NSHV / UV (DIN EN 61439)
Als unabhängiger Elektroingenieur prüfe ich elektrotechnische Planungen im Auftrag
von Kommunen, Bauherren und Schulträgern – herstellerneutral und ohne Interessenkonflikt.
Ob Leistungsbilanz, Lichtplanung oder BMA-Auslegung: Sie erhalten ein schriftliches
Prüfgutachten mit klarer Bewertung und Korrekturempfehlung.
Prüfung der Leistungsberechnung nach BWZK mit korrekten Gleichzeitigkeitsfaktoren Gf1 und Gf2. Erkennung von Überdimensionierungen – spart Kosten beim VNB und im Materialeinsatz.
BWZK · AMEV · DIN 18015
Lichtplanung & Beleuchtungsnachweis
Prüfung von DIALux-Berechnungen auf normgerechte Beleuchtungsstärke Em, Gleichmäßigkeit U0 und Blendungsbegrenzung UGR. Nachvollziehbar dokumentiert.
DIN EN 12464 · ASR A3.4
Sicherheitsbeleuchtung
Prüfung der SiBe-Planung auf normgerechte Auslegung der Batterie, FE-Leitungsführung, Aktivierungszeit und Systemzertifikat. Vor der Abnahme – nicht danach.
DIN EN 1838 · DIN EN 50172
Brandmeldeanlage & BMA-Auslegung
Prüfung der Melder-Abdeckungsflächen, Meldergruppeneinteilung, Batteriekapazität 72 h und Leitungswiderstand. Normkonformität nach DIN 14675 nachweisbar.
DIN 14675 · DIN VDE 0833
Kurzschluss & Selektivitätsnachweis
Prüfung der Kurzschlussberechnung I''k, Spannungsfallnachweis und Selektivitätsstaffelung. Häufig fehlend bei der Abnahme durch den VNB – ich prüfe vorher.
DIN EN 60909 · DIN VDE 0100
Gutachten bei Planungsstreitigkeiten
Schriftliches Sachverständigengutachten für Bauherren, Kommunen und Totalunternehmer bei Streitigkeiten über fehlerhafte Elektroplanung. Fachlich fundiert, gerichtsverwertbar formuliert.
Neutral · Unabhängig · Schriftlich
Aktuelle Rechtslage 2024/2025
GEG & GEIG – Was öffentliche Gebäude jetzt verpflichtend brauchen.
⚡ GEG 2024 – Pflichten für Nicht-Wohngebäude
§ 71a: GA-Pflicht ab 290 kW Nennleistung Wärmeerzeuger
BACS-Klasse B Mindestanforderung (Neubau NRW)
Energiemonitoring: Strom, Wärme, Kälte, Gas getrennt messen
Zählerkonzept nach MessEG mit M-Bus-Anbindung an GLT
Nachweis Primärenergiebedarf – Datenbasis Zählung
§ 71a GEG – Gebäudeautomations-Pflicht
Seit 2024 müssen Nicht-Wohngebäude ab 290 kW Wärmeleistung eine
Gebäudeautomationsanlage (GA/GLT) mit mindestens BACS-Klasse B
nach DIN EN 15232-1 betreiben. Ich plane und dokumentiere
das GA-Konzept normgerecht – inklusive Datenpunktliste nach
AMEV BACtwin 2026 und Nachweis für Fördermittel.
GEG § 71a · DIN EN 15232 · AMEV BACtwin
Energiemonitoring & Zählerkonzept
Das GEG fordert eine lückenlose Verbrauchsmessung. Ich erstelle
das Zählerkonzept nach MessEG und VDE-AR-N 4100 mit korrekter
Messart (Direkt- oder Wandlermessung), MID-konformen Zählern
und vollständiger M-Bus-Anbindung an die GA – fördermittelkonform
für KfW 293/294 und progres.nrw.
MessEG · VDE-AR-N 4100 · ISO 50001
Förderprogramme GEG-Umsetzung
Die GEG-konforme GA-Nachrüstung ist förderungsfähig. KfW 293/294
bezuschusst BACS-Klasse B und A mit Tilgungszuschuss. progres.nrw
fördert Monitoring und Energieberatung bis 80%.
Ich begleite den Förderantrag technisch.
Öffentliche Gebäude: Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur
Dynamisches Lastmanagement bei > 3 Ladepunkten empfohlen
GEIG-konforme Ladeinfrastruktur
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet
Bauherren zur Vorinstallation oder direkten Errichtung von Ladeinfrastruktur.
Ich plane GEIG-konform: Kabelquerschnitte, Absicherung, FI Typ B,
OCPP 2.0.1-fähige Ladesäulen und dynamisches Lastmanagement nach
DIN VDE 0100-722.
GEIG · DIN VDE 0100-722 · OCPP 2.0.1
§ 14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Ladesäulen ≥ 11 kW, Wärmepumpen ≥ 4,2 kW und Klimaanlagen ≥ 4,2 kW
müssen seit 01.01.2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen beim VNB
angemeldet und mit einem Smart Meter Gateway (SMGW) ausgerüstet werden.
Der VNB darf bei Netzengpass auf bis zu 50% dimmen. Ich plane das
CLS-Steuerkonzept normgerecht.
§ 14a EnWG · MsbG · BSI TR-03109
Gleichzeitigkeitsfaktor und Netzverträglichkeit
Mehr Ladepunkte bedeuten mehr Last – aber nicht proportional.
Mit dynamischem Lastmanagement (OCPP 2.0.1) und korrektem
Gleichzeitigkeitsfaktor (0,30–0,50 je nach Konzept) bleibt
der Netzanschluss wirtschaftlich dimensioniert.
Ich berechne den optimalen Simultanfaktor für Ihr Gebäude.
Ich kenne das Regelwerk der Branche bis ins Detail – von den
grundlegenden Beleuchtungsnormen bis zu den Arbeitsstättenrichtlinien.
Das gibt Ihnen maximale Planungssicherheit.